• By Danny Schreier
  • 01 Mai, 2026
  • DIN 77200

DIN 77200: Qualitätsmerkmal in der Sicherheitsbranche

Durch die Veränderung unserer Gesellschaft steigt der Bedarf an Bewachungs- und Überwachungsaufgaben stetig. Gleichzeitig treten aufgrund der hohen Nachfrage neue Firmen in den Markt ein. Doch wie findet man den richtigen Dienstleister für die individuellen Anforderungen?

Auch für den Sicherheitsbereich gibt es eine Zertifizierung nach DIN. Die DIN 77200 regelt Qualität und Verlässlichkeit der Prozesse. Da der eigene Qualitätsanspruch auch bei der Auswahl eines Sicherheitsunternehmens zählen sollte, lassen sich anhand der Norm geeignete Firmen finden, die individuelle Sicherheitslösungen professionell und normgerecht umsetzen.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen Einblick in die Zertifizierung von Sicherheitsunternehmen und zeigt, warum die Qualität eines nach DIN 77200 geprüften Unternehmens objektiv bewertbar ist.

Die DIN 77200 ist für die Sicherheitsbranche von großer Bedeutung. Der Aufwand und die Sorgfalt, die für eine Zertifizierung erforderlich sind, schaffen Transparenz und geben potenziellen Auftraggebern zusätzliche Sicherheit bei der Auswahl eines Dienstleisters.

Was ist die DIN 77200?

Die DIN 77200 schafft ein gemeinsames Verständnis zwischen Sicherheitsdienstleister und Auftraggeber. Sie unterstützt die transparente Bestimmung des Auftragsumfangs und definiert Anforderungen an die Qualität von Sicherheitsdienstleistungen.

Die Norm bewertet unter anderem die Leistungsfähigkeit, Organisation, personellen Strukturen und finanziellen Voraussetzungen eines Sicherheitsunternehmens. Die Prüfung erfolgt durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle.

Entscheidet sich ein Sicherheitsunternehmen für eine solche Prüfung durch unabhängige Dritte, signalisiert es potenziellen Kunden, dass geregelte Dienstleistungs- und Personalstrukturen sowie die notwendigen organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorhanden sind.

  • Bewachung von Gebäuden und Flächen
  • Sicherung von Veranstaltungen
  • Aufrechterhaltung der Ordnung in öffentlichen Räumen
  • Transport von Geld- und Wertsachen
Anwendungsbereiche der DIN 77200 in der Sicherheitsbranche

Allgemeine Anforderungen

Organisation

Das Unternehmen benötigt eine Organisationseinheit, die sich mit der Vorbereitung, Führung, Sicherstellung und Nachbereitung des Personaleinsatzes im Sicherheitsdienst befasst.

  • Nachvollziehbares Organigramm
  • Jahresbilanzen der letzten zwei Jahre
  • Gewerbegenehmigung
  • Eintragung in das Handelsregister
  • Nachweis ausreichender Liquidität

Leistungsstufen: Anforderungen an die Organisation

Liquiditätsnachweis

  • Stufe 1: mehr als 100.000 Euro
  • Stufe 2: mehr als 200.000 Euro
  • Stufe 3: mehr als 300.000 Euro

Qualitätsmanagementsystem

  • Stufe 1: Qualitätsmanagement ist nachweislich organisiert
  • Stufe 2: Qualitätsmanagementsystem ist zertifiziert
  • Stufe 3: Qualitätsmanagementsystem ist rezertifiziert

Einsatzleitung und Führungspersonal

  • Stufe 1: erreichbar während der Zeiten, in denen Sicherheitsdienstleistungen erbracht werden
  • Stufe 2: täglich 24 Stunden ununterbrochen erreichbar
  • Stufe 3: täglich 24 Stunden ununterbrochen erreichbar

Reaktionszeit beziehungsweise Verstärkung vor Ort

  • Stufe 1: innerhalb von drei Stunden
  • Stufe 2: innerhalb von zwei Stunden
  • Stufe 3: innerhalb von einer Stunde

Qualifikation des Personals

  • Stufe 1: mindestens Grundlehrgang mit 40 Stunden; Führungspersonal als IHK-geprüfte Fachkraft
  • Stufe 2: Anforderungen wie in Stufe 1
  • Stufe 3: alle an der Dienstleistung Beteiligten sind IHK-geprüfte Fachschutzkräfte

Versicherung

Das Sicherheitsunternehmen muss eine Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen.

  • Personenschäden: 1.500.000 Euro
  • Sachschäden: 1.000.000 Euro
  • Schlüsselverlust: 250.000 Euro
  • Verlust bewachter Sachen: 250.000 Euro
  • Vermögensschäden und Datenschutz: 250.000 Euro

Qualitätsmanagement

Der Sicherheitsdienstleister muss ein nachvollziehbares Qualitätsmanagementsystem betreiben. Dazu gehören regelmäßige Audits und Prüfungen durch unabhängige Dritte.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Das Unternehmen muss Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nachweisen. Dazu gehören geregelte Prozesse der Arbeitssicherheit, die medizinische Eignung der Beschäftigten sowie Belehrungen nach staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

Geschäftsräume

Das Sicherheitsunternehmen muss über geeignete Geschäftsräume verfügen, die eindeutig als Unternehmensstandort erkennbar sind. Dort werden unter anderem Personalunterlagen, Objektakten, Dienstanweisungen und geschäftliche Dokumente sicher verwahrt.

Einsatzleitung

Eine erreichbare Einsatzleitung muss sichergestellt sein. Je nach Leistungsstufe gelten Anforderungen an Qualifikation, durchgehende Erreichbarkeit und die Reaktionszeit bei einer notwendigen Verstärkung vor Ort.

Besichtigung und Nachweise

Die Geschäftsräume müssen auf Anfrage zu üblichen Geschäftszeiten besichtigt werden können. Dabei können Aufzeichnungen, Personaleinsatzplanung, Sicherheitskonzepte und Maßnahmen zum Datenschutz geprüft werden.

Verträge

Das Sicherheitsunternehmen und der Auftraggeber schließen schriftliche und von beiden Parteien unterzeichnete Verträge. Darin werden Bedingungen, Aufgaben und übertragene Befugnisse für die Sicherheitsdienstleistung eindeutig festgelegt.

Auch Nachweise über Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträge können Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung sein, sofern sie nicht bereits bei der Auftragserteilung vorgelegt wurden.

Dienstanweisungen

Dienstanweisungen werden objektbezogen erstellt und müssen sich innerhalb der vereinbarten Aufgabenspezifikation bewegen. Sie regeln unter anderem den Personaleinsatz, den konkreten Arbeitsauftrag und die Dauer der Sicherheitsdienstleistung.

Einsatz von Subunternehmen

Vor dem Einsatz eines Subunternehmens muss der Auftraggeber informiert werden und zustimmen. Das Subunternehmen muss vertraglich zusichern, die Sicherheitsdienstleistung entsprechend der DIN 77200 und der vereinbarten Leistungsstufe auszuführen.

Personal und Personaleinsatz

Personaleinsatz

Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das eingesetzte Personal fachlich, persönlich und organisatorisch in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Sicherheitsdienstleistung zu erbringen.

  • Festanstellung durch den Auftragnehmer
  • Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
  • Angemessene Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Gültige Verpflichtung beziehungsweise Erklärung zum Datenschutz

Jeder Beschäftigte muss einen gültigen Betriebsausweis mit Lichtbild mitführen und die vorgesehene Dienstbekleidung sichtbar tragen. Dadurch kann die Zugehörigkeit zum Sicherheitsunternehmen eindeutig erkannt werden.

Rechtliche Unterweisungen sowie objekt- und aufgabenspezifische Belehrungen müssen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden.

Bekleidung, Technik und Ausrüstung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem eingesetzten Personal alle Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Sicherheitsdienstleistung erforderlich sind.

  • Ausrüstung: Bereitstellung der für den konkreten Auftrag erforderlichen Einsatzmittel
  • Dienstkleidung: passende, vom Auftragnehmer finanzierte und eindeutig erkennbare Bekleidung
  • Fahrzeuge: geeignete und mit dem Firmennamen gekennzeichnete Einsatzfahrzeuge
  • Telekommunikationsmittel: zuverlässige Verbindung zur Einsatzleitung und zu definierten Ansprechpartnern
  • Kontrollsysteme: technische Systeme zur Dokumentation und zum Nachweis ausgeführter Maßnahmen

Aus- und Fortbildung

Beschäftigte müssen eine Grundbefähigung für ihre Aufgaben nachweisen. Die Eignung für das jeweilige Anforderungsprofil kann durch einen schriftlichen Wissenstest und weitere Qualifikationsnachweise geprüft werden.

Dokumentation, Melde- und Berichtswesen

Alle für den Auftrag relevanten Prozesse und Ereignisse müssen nachvollziehbar aufgezeichnet, archiviert und dem Auftraggeber bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

Verwaltung von Schlüsseln und Zutrittsmedien

Überlässt der Auftraggeber Schlüssel, Codes, Einlasskarten oder vergleichbare Zutrittsmedien, muss jede Übergabe quittiert und dokumentiert werden. So bleibt nachvollziehbar, wer Zugang zu welchen Bereichen besitzt.

Umgang mit beigestellten Produkten

Vom Auftraggeber überlassene Produkte und Einsatzmittel müssen vor Verlust, Beschädigung und unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Die Beschäftigten sind zu einem sorgfältigen Umgang zu unterweisen.

Angebotsdokumentation

Vor der Abgabe muss das Angebot auf Vollständigkeit geprüft werden. Es sollte geeignete Referenzen aus dem angefragten Dienstleistungssegment enthalten und die Einhaltung der relevanten Anforderungen der DIN 77200 nachvollziehbar darstellen.

Bestimmung von Führungspersonal

Für jeden Auftrag muss geeignetes Führungspersonal zur Verfügung stehen. Die verantwortlichen Personen benötigen auftragsspezifische Kenntnisse, die erforderlichen Qualifikationen und nachweisbare Kompetenz in der Führung von Beschäftigten.

Veranstaltungsdienste

Für die Übernahme von Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen sollte das Unternehmen vergleichbare Referenzen und praktische Erfahrung nachweisen können.

Für veranstaltungsbezogene Sicherheitsaufgaben gelten vergleichbare Anforderungen an Fachpersonal, technische Ausrüstung, Organisation und Dokumentation wie bei anderen Bewachungsleistungen.

Ablauf der Zertifizierung

  • Voraudit: Vorabgespräch, Projektabstimmung und erste Dokumentenprüfung zur Vorbereitung der Zertifizierung
  • Zertifizierung: Begutachtung der Systemprozesse und Prüfung der dokumentierten Prozessstrukturen
  • Bericht und Bewertung: Zusammenfassung der Auditergebnisse und Bewertung möglicher Abweichungen
  • Zertifikat und Siegel: Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Unternehmen ein Zertifikat und ein entsprechendes Siegel
  • Erstes Überwachungsaudit: regelmäßige Überprüfung der praktischen Umsetzung
  • Zweites Überwachungsaudit: Prüfung mit besonderem Fokus auf das Managementsystem
  • Neuzertifizierung: erneute umfassende Prüfung nach Ablauf des Zertifizierungszeitraums

Wettbewerbsvorteil durch ein DIN-77200-Unternehmen

Die DIN 77200 ist ein objektiver Qualitätsnachweis für Sicherheitsunternehmen. Private und öffentliche Auftraggeber erhalten dadurch eine zusätzliche Grundlage, um Kompetenz, Organisation und Professionalität eines Dienstleisters zu bewerten.

Zertifizierungsstellen prüfen Geschäfts- und Qualitätsprozesse unabhängig. Für Auftraggeber entsteht dadurch mehr Transparenz bei der Auswahl und Beauftragung eines Sicherheitsunternehmens.

VSMB hat die Zertifizierung genutzt, um gewachsene Prozessstrukturen, qualifiziertes Personal und nachvollziehbare Abläufe gegenüber Auftraggebern transparent darzustellen.

Fazit

Die Zertifizierung nach DIN 77200 ist für Sicherheitsunternehmen mit erheblichem organisatorischem, zeitlichem und wirtschaftlichem Aufwand verbunden. Gerade dieser Aufwand macht die Norm zu einem wichtigen Qualitätsmerkmal.

Für Auftraggeber wird es leichter, die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu beurteilen und Angebote miteinander zu vergleichen. In vielen Ausschreibungen und Erstgesprächen ist der Nachweis einer Zertifizierung ein entscheidendes Auswahlkriterium.

Wer als Sicherheitsunternehmen nachhaltig wachsen, transparente Prozesse schaffen und anspruchsvolle Auftraggeber überzeugen möchte, kommt an klaren Qualitätsstandards und regelmäßig überprüften Abläufen nicht vorbei.

Zertifizierungsstellen

  • DEKRA Certification GmbH, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart, Telefon: +49 711 7861-2566, E-Mail: certification.de@dekra.com, Webseite: https://www.dekra.de/de/din-77200-zertifizierung
  • ICG Zertifizierung GmbH, Wildparkstraße 3, 09247 Chemnitz, Telefon: +49 3722 598860, E-Mail: info@empus.de, Webseite: https://empus.de/zertifizierung/din-77200/
  • Qualidata GmbH, Am Busdorf 7, 33098 Paderborn, Telefon: +49 5251 545 06-10, E-Mail: mail@qualidata.de, Webseite: https://qualidata.de/din-77200/
  • TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, Robert-Bosch-Straße 16, 64293 Darmstadt, Telefon: +49 6151 600-0, E-Mail: mailbox@tuevhessen.de
  • 3cert Ltd., Von-Hofmann-Straße 2, 44579 Castrop-Rauxel, Telefon: +49 2305 970889-0, E-Mail: info@3cert-ltd.com, Webseite: http://www.3cert-ltd.com/de/
  • VdS Schadenverhütung GmbH, Amsterdamer Straße 174, 50735 Köln, Telefon: +49 221 7766-0, E-Mail: info@vds.de, Webseite: https://vds.de/
  • Tervis Zertifizierungen GmbH, Drei Birken 13, 53639 Königswinter, Telefon: 02244 9169000, E-Mail: office@tervis.de, Webseite: https://www.tervis-zertifizierungen.de/
  • IQS-Cert EWIV, Lemkenweg 24, 32051 Herford, Telefon: +49 172 6164217, E-Mail: info@iqs-cert.de, Webseite: https://www.iqs-cert.de/

Wichtige Links

  • DIN 77200 zum Nachlesen: https://www.heise-websitedata.de/35925277/pdf/din-77200.pdf
  • DEKRA-Checkliste zur DIN 77200: https://www.dekra.de/media/din-77200-checkliste-de-dekra-de.pdf
  • DEKRA-Produktblatt zur DIN 77200: https://www.dekra.de/media/din-77200-produktblatt-de-dekra-de.pdf