Was ist die DIN 77200?
Der
DIN Herausgeber Beuth
beschreibt die DIN 77200 mit folgenden Worten:
„Die DIN 77200 dient einem zentralen Verständnis zwischen uns
als Sicherheitsdienstleister und dem Auftraggeber. Sie regelt
für den Auftraggeber die Transparenz und die Qualität in der
Bestimmung des Auftragsumfangs.“
Außerdem bewertet die Norm die Leistungsfähigkeit
der Auftragnehmer. Wenn sich ein Sicherheitsunternehmen dazu
entschließt, sich einer solchen Prüfung durch unparteiische
Dritte zu unterziehen, bestätigt es Ihnen als potentiellen
Kunden, dass dieses Unternehmen über eine gewachsene
Dienstleistungs- und Personalstruktur und die erforderlichen
finanziellen Mittel verfügt.
Für die
Sicherheitsbranche sind in der DIN 77200 folgende bundesweit
geltende Bereiche definiert, die bei einem solchen Audit geprüft
und zertifiziert werden.
- Bewachung von Gebäuden und Flächen
- Sicherung von Veranstaltungen
- Aufrechterhaltung der Ordnung in öffentlichen Räumen
- Transport von Geld- und Wertsachen
Allgemeine Anforderungen
Organisation -> Das Unternehmen besitzt eine Unternehmenseinheit, die sich mit der Vorbereitung, Führung, Sicherstellung und Nachbereitung des Einsatzes von Personal zum Sicherheitsdienst befasst.
Anforderungen:
Organigramm, letzten 2 Jahre Jahresbilanzen, Gewerbegenehmigung, Eintragung ins Handelsregister, Liquidität
Leistungsstufen Anforderungen Organisation - DIN 77200
Kriterium | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
---|---|---|---|
Liquiditätnachweis | > 100.000 € | > 200.000 € | > 300.000 € |
Qualitätsmanagementsystem | nachweislich organisiert | QM-System zertifiziert | QM-System ist rezertifiziert |
Einsatzleitung/Führungspersonal | während der Zeit, zu denen Dienstleistungen vollbracht werden | tägl. 24 Stunden ununterbrochen | tägl. 24 Stunden ununterbrochen |
Reaktionszeit/Verstärkung vor Ort | 3 Stunden | 2 Stunden | 1 Stunde |
Qualifikation Personal | mind. Grundlehrgang (40h) Führungspersonal IHK-geprüfte Fachkraft |
wie Stufe 1 | alle Beteiligten der Dienstleistung sind IHK-geprüfte Fachschutzkräfte |
Versicherung
-> Das Sicherheitsunternehmen muss eine Betriebshaftpflicht vorweisen.Anforderungen:
Personenschaden - 1.500.000 €,
Sachschaden - 1.000.000 €,
Schlüsselverlust - 250.000 €,
Verlust bewachter Schaden - 250.000€,
Vermögensschäden / Bundesdatenschutzgesetz - 250.000€
Qualitätsmanagement
-> Der Sicherheitsdienstleister muss ein Qualitätsmanagementsystem haben.Anforderungen:
regelmäßige Audits (Prüfungen) durch unabhängige Dritte.
Informationen zum Arbeits-und Gesundheitsschutz
-> Nachweis über Maßnahmen im Sinne des Arbeits-und Gesundheitsschutzes.Anforderungen:
Einsicht in die Maßnahmen der Arbeitssicherheit geben, Sicherstellung aus medizinischer Sicht für den Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmen, Belehrung der Beschäftigten nach staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Geschäftsräume
-> Vorweisen eines Büros, welches eindeutig von außen als Geschäftsraum erkannt wird und den Auftragnehmer repräsentiert.Anforderungen:
Personalunterlagen, Objektakten, Dienstanweisungen und Geschäftsschrift-Stücke sind dort verwahrt.
Einsatzleitung
-> Sicherstellung einer Einsatzleitung, welche in den Räumen einer Notruf- und Serviceleitstelle untergebracht ist.Anforderungen:
Ununterbrochene Erreichbarkeit, IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, unter Beachtung von Reaktionszeiten.(Link Anhang Zeile 5 siehe oben) vor Ort sein.
Besichtigung
-> Die Geschäftsräume des Sicherheitsunternehmens müssen auf Anfrage zu den üblichen Zeiten besichtigt werden können.Anforderungen:
Einsicht in Aufzeichnungen, Personaleinsatz, Sicherheitskonzepte, Überprüfung Datenschutz.
Verträge
-> Das Sicherheitsunternehmen muss mit dem Auftraggeber schriftliche Verträge abschließen, die beide Parteien verbindlich unterschreiben.Anforderungen:
Die Verträge müssen Bedingungen und Aufgaben sowie die übertragenen Befugnisse enthalten, unter denen der Auftragnehmer die Sicherheitsdienstleistung ausführen soll. Sofern die Nachweise über die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nicht schon bei Auftragserteilung erbracht wurden, kann der Auftraggeber diese auch vertraglich festhalten.
Dienstanweisungen
-> Dienstanweisungen durch den Auftraggeber sind bei der Erteilung ausschließlich objektbezogen zu erteilen und dürfen nur im Rahmen der Aufgabenspezifikation hervorgebracht werden.Anforderungen:
Es sind alle Einzelheiten zu regeln, die sich aus der im Vertrag geregelten Dienstleistungsanforderung ergeben. Insbesondere geht es dabei um Festlegungen zum Personaleinsatz, um den spezifischen Arbeitseinsatz sowie die Zeitdauer der Sicherheitsdienstleistung.
Einsatz von Subunternehmen
-> Der Auftraggeber muss vor dem Einsatz etwaiger Subunternehmen informiert werden und sein Einverständnis geben.Anforderungen:
Das Subunternehmen garantiert durch einen Vertrag mit dem Auftragnehmer, dass es die Aufgaben der Sicherheitsdienstleistung nach der Norm DIN 77200 und der jeweiligen Leistungsstufe realisiert.
Personal und Personaleinsatz
Personaleinsatz
-> Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angestellte Personal zur Durchführung der vertraglich geregelten Sicherheitsdienstleistung in der Lage ist.Anforderungen:
folgende grundsätzlich geltenden Kriterien müssen erfüllt sein:
- Festanstellung druch den Auftragnehmer
- Wohnsitz in den Ländern der EU
- deutsche Sprache in Wort und Schrift in angemessenem Niveau beherrschen
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Ebenso ist die Vorweisung einer gültigen Erklärung zum Datenschutz für jeden Angestellten unabdingbar.
Um die Legitimation zur Erbringung der Sicherheitsdienstleistung klar zu erkennen, muss jeder Beschäftigte des Auftragnehmers einen gültigen Betriebsausweis mit Lichtbild mit sich führen sowie Dienstbekleidung sichtbar tragen. So können in der Regel Missverständnisse bei der Zugehörigkeit des Personals ausgeschlossen werden.
Unterweisungen und Belehrungen der Beschäftigten zu rechtlichen Bestimmungen und objekt- und aufgabenspezifischen Dienstanweisungen sind durchzuführen.
Bekleidung und Ausrüstung
Bekleidung, Technik, Ausrüstung
-> Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, dass von ihm angestellte Personal mit allen für die Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.Anforderungen:
Der Auftragnehmer muss Mittel aus folgenden Bereichen bereithalten:
- Ausrüstung:
Die Beschäftigten müssen die für die im Angebot zugesicherte Sicherheitsdienstleistung erforderliche Ausrüstung erhalten. - Dienstkleidung
Der Auftragnehmer muss seine Mitarbeiter mit passender Dienstbekleidung ausstatten und selbst bezahlen. - Fahrzeug und Fahrzeugführung:
Der Auftragnehmer muss mit dem Firmennamen gekennzeichnete Fahrzeuge bereitstellen, die der Ausführung seiner Aufgaben dienen. - Telekommunikationsmittel:
Damit bei etwaigen Notfällen konstant Kontakt zur Einsatzleitung aufgenommen werden kann, muss das Personal mit den nötigen Kommunikationsmitteln ausgestattet werden. - Kontrollsysteme:
Um realisierte Maßnahmen innerhalb der Sicherheitsdienstleistung nachzuweisen, nutzt der Auftragnehmer Kontrollsysteme, wie Videoüberwachung oder Computer-Leitsysteme.
Aus- und Fortbildung
-> Beschäftigte des Auftragnehmers müssen eine Grundbefähigungsausbildung für Ihre Aufgaben absolvieren.Anforderungen:
Die Eignung für das jeweilige Anforderungsprofil wird durch einen schriftlichen Wissenstest nachgewiesen.
Dokumentation, Melde- und Berichtswesen
-> Der Auftragnehmer muss die Aufzeichnung aller für die Aufgabenstellung relevanten Prozesse sicherstellen und diese auf Wunsch auch dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.Anforderungen:
Sammlung und Archivierung dieser Aufzeichnungen.
Verwaltung von Schlüsseln
-> Der Auftraggeber überlässt zur Ausführung der Sicherheitsdienstleistung Schlüssel, Codes, Einlasskarten und ähnliches.Anforderungen:
Jeder einzelne übergebene Schlüssel usw. muss quittiert werden, damit auch der AG einen Nachweis darüber hat, wer wo zu welcher Räumlichkeit Zugang hat.
Umgang mit beigestellten Produkten
-> Hier ist der Schutz vor Verlust und Zugriff unberechtigter Dritter von vom Auftraggeber überlassenen Produkten gemeint.Anforderungen:
Der Auftragnehmer unterweist seine Mitarbeiter, diese Produkte während der Nutzung pfleglich zu behandeln.
Angebotsdokumentation
-> Das Angebot sollte vor Abgabe beim potentiellen Auftraggeber auf Vollständigkeit geprüft werden.Anforderungen:
Das Angebot sollte Referenzen vom Auftragsbewerber aus dem gewünschten Dienstleistungssegment enthalten und kurzgefasst die Einhaltung der in der DIN Norm 77200 enthaltenen Kriterien garantieren.
Wenn der Bewachungsdienst zum Einsatz kommt, hat der Auftragnehmer weitere Pflichten einzuhalten, um die Sicherheitsdienstleistung mit höchster Qualität zu realisierung, u.a. gehören folgende Punkte zur Norm.
Bestimmung von Führungspersonal
-> Der Auftragnehmer hält aus seinem Mitarbeiterpool für jeden Auftrag entsprechende Führungskräfte bereit.Anforderungen:
Das Führungspersonal muss das jeweilige Anforderungsprofil erfüllen und über jegliche auftragsspezifische Kenntnisse verfügen sowie Kompetenz in der Führung beschäftigter Personen haben.
Veranstaltungen
Veranstaltungsdienste
-> Zur Übernahme von Sicherheitsdienstleistung sollte der AN auf jeden Fall vergleichbare Referenzen nachweisen können und Erfahrungen in diesem Bereich haben.Anforderungen:
Bei den veranstaltungsrelevanten Sicherheitsaufgaben gelten dieselben verpflichtenden Anforderungen an das Fachpersonal, an (technischen) Ausrüstung und Dokumentation der Dienstleistung, wie auch an den Bewachungsschutz allgemein.
Ablauf der Zertifizierung
- Voraudit
Vorabgespräch zur Information und Besprechung des Projektes. Vor Ort findet eine Dokumentenprüfung mit der Vorbereitung der Zetifizierung statt. - Zertifizierung
Gutachten über die Systemprozesse und eine Prüfung der Dokumentierten Prozessstrukturen - Bericht und Bewertung
Bericht des Audits und eine Bewertung dessen. - Zertifikat und Siegel
Bei bestehen der Zertifizierung erhalten sie ein Siegel und Zertifikat mit 3 jähriger Gültigkeit. (Unser Siegel,Zertifikat(01)) - Überwachungsaudit(1)
Aller 12 Monate kommt es zur Überwachung der Praxisarbeit - Überwachungsaudit(2)
Audit mit Fokus auf das Managementsystem - Neuzertifizierung
Nach 3 Jahren kommt es zur Neuzertifizierung, wenn gewollt.
Wettbewerbsvorteil durch DIN 77200 Unternehmen
Die DIN 77200 ist der objektive Qualitätsnachweis für Sicherheitsunternehmen.
Sie als privater oder öffentlicher Auftraggeber bekommen die Kompetenz und Professionalität durch dieses Zertifikat bestätigt.
Die Langjährige Erfahrung der Zertifizierungsstellen wie DEKRA oder IQS CERT prüft und verbessert Geschäfts-und Qualitätsprozesse. Damit Können Sie einfach sicher Sicherheitsdienstleistung beauftragen.
Besonders wertvoll ist neben der Leistungsfähigkeit des Unternehmens die Transparenz für Sie als Auftraggeber. Anhand der Listen können Sie Ihr Partnerunternehmen qualifizieren und gezielt beauftragen.
Wir als VSMB haben diese Zertifizierung und signalisieren Ihnen damit gewachsene Prozessstrukturen in unseren Unternehmen. Unsere immer weiter wachsende Mitarbeiterzahl von 231 Leuten betreut seit 13 Jahren Sicherheitsprojekte nach DIN Standards und findet Sicherheitslösungen für ihre individuellen Anforderungen.
Fazit
Die DIN 77200 Zertifizierung ist für Sicherheitsunternehmen, wie uns, Immens wichtig. Es ist unglaublich, mit wieviel Aufwand und fleiß diese Zertifizierung erst möglich ist.
Der Zeitansatz ist nicht zu unterschätzen und hat mich auch ein wenig überrascht.
An Aufträge im öffentlichen Dienst ist ohne dieses Siegel gar nicht zu denken. Auch ist es für potentielle Auftraggeber leichter, unsere Qualität zu beurteilen.
Außerdem ist es vom Markt schon gefordert. Es gibt viele Unternehmen, die uns im ersten Gespräch nach der DIN 77200 fragen.
Wenn man am Markt bestehen und wachsen möchte, gibt es keine 2te Meinung zu dem Aufwand und finanziellen Anforderungen der DIN.
Zertifizierungsstellen
DEKRA Certification GmbH
Handwerkstraße 15
70565 Stuttgart
Telefon: +49 711 7861-2566
E-Mail: certification.de@dekra.com
ICG Zertifizierung GmbH
Wildparkstraße 3
09247 Chemnitz
Telefon: +49 3722 598860
E-Mail: info@empus.de
Qualidata GmbH
Am Busdorf 7
33098 Paderborn
Telefon: +49 5251 545 06-10
E-Mail: mail@qualidata.de
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Robert-Bosch-Straße 16
64293 Darmstadt
Telefon: +49 6151 600-0
E-Mail: mailbox@tuevhessen.de
3cert Ltd.
Von-Hofmann-Str. 2
44579 Castrop-Rauxel
Telefon: +49 2305 970889-0
E-Mail: info@3cert-ltd.com
VdS Schadenverhütung GmbH
Amsterdamer Str.174
50735 Köln
Telefon: +49 (0)221-7766-0
E-Mail: info@vds.de
Tervis Zertifizierungen GmbH
Drei Birken 13
53639 Königswinter
Telefon: 02244 - 916 9000
E-Mail: office@tervis.de
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Telefon: +49(0)172 6164217
E-Mail: info@iqs-cert.de
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